Vibus wird TSE-konform
Der offizielle Termin, bis zu dem elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein müssen, nähert sich mit riesen Schritten. Auch wenn bereits viele Bundesländer eine Fristverlängerung beschlossen haben, wird eine TSE im Vibus und Vote früher oder später rechtlich verpflichtend. Im Zusammenhang mit der Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 haben wir deshalb in unserem Ticketsystem Vibus und in unserem Vorverkaufsstellensystem Vote entsprechende Anpassungen vorgenommen. Auch Veranstalter und Vorverkaufsstellen, die nicht TSE-pflichtig sind, können weiter mit ihren Programmen arbeiten.